Allgemeine Vertragsbedingungen COCKTAIL-CATERING
Die angemieteten Geräte sind nicht versichert. Für Schäden aus Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Sturm haftet der Mieter/Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Geräte gegen Sturm, Feuer und Diebstahl zu versichern. Es empfiehlt sich in jedem Falle eine Versicherung gegen Personen- und Sachschäden abzuschließen. Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Schadensersatzansprüche gegen COCKTAIL-CATERING –gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, soweit COCKTAIL-CATERING und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Strom-anschlüsse nach VDE-Norm in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Desweiteren stellt der Kunde die gewünschten Wasseranschlüsse mit fließendem warmen Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.
Für auftretende Schäden die durch den Auf- und Abbau entstehen, kann COCKTAIL-CATERING nicht haftbar gemacht werden, soweit COCKTAIL-CATERING und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von acht Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 50% des Auftragsvolumens fällig.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von drei Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 75% des Auftragsvolumens fällig.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber am Veranstaltungstag, werden 90% des Auftragsvolumens fällig.
Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal der COKTAIL-CATERING verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Erforderliche Messeausweise werden durch den Auftraggeber gestellt.
Erforderliche Parkausweise werden durch den Auftraggeber gestellt, bzw. werden anfallende Parkkosten vom Auftraggeber übernommen.
Der Auftraggeber sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten. Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren, insbesondere evtl. GEMA-Gebühren und stellt COKTAIL-CATERING von allen Ansprüchen frei.
Der Kunde sorgt jeder Zeit für freie Zufahrten mit 7,5 t LKW, sowie für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche. Der Kunde stellt bei mehr als 2 Treppenstufen zum Auf-, Abbauort einen Lastenaufzug mit mind. 1.000 kg Traglast und einer Größe von mind. 2.00 m x 2.50 m x 2.50 (BxHxT) zur ständigen Verfügung.
Alle angegebenen Preise verstehen sich netto/netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist ARNSBERG.
Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Alle bisher erschienenen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
COKTAIL-CATERING